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Mobiler Baukulturbeirat

Voraussetzungen und Beantragung

Welche Vorhaben werden beraten?

Im Mobilen Baukulturbeirat sollen die für die Kommune bedeutsamen Bau- und Planungsprojekte behandelt werden.

Hochbauliche Projekte

  • Klassische Investorenprojekte
  • Einfügungen besonderer Vorhaben
  • Kommunale Hochbauplanungen
  • Freiraumplanungen
  • Kleinere Einzelvorhaben
  •  ...

Städtebauliche Projekte (insbesondere Phase 0)

  • Quartiersentwicklungsprojekte
  • Freiraumkonzepte
  • Mobilitätskonzepte
  • Machbarkeitsstudien
  • Fachplanungen und –studien
  • Beteiligungs- und Kommunikationsprojekte
  • Vorbereitung und „Programmierung“ von Wettbewerben
  •  ...

Wie setzt sich das Beraterteam zusammen?

Stimmberechtigte Mitglieder
• Architekt:in
• Stadtplaner:in/Städtebauer:in/Raumplaner:in
• Freiraumplaner:in
• Vertreter:in der LWL-Baukultur

Mitglieder mit beratender Funktion ohne Stimmrecht
• Vertreter:innen der Kommune (Verwaltung/Politik)
• Örtlich zuständige/r LWL-Denkmalpfleger:in, nach Bedarf
• Weitere Fachexpert:innen, nach Bedarf

Das stimmberechtigte Beiratsteam wird individuell nach Aufgabenstellung/-größe und regionalem Standort von der LWL-Baukultur zusammengestellt und kann zwischen drei und max. fünf Personen variieren. Das Gremium wählt aus seinem Kreis den Beiratsvorsitz. Die Vertreter:innen der Kommune (Verwaltung/Politik) haben grundsätzlich kein Stimmrecht.

Die Beiratsmitglieder stammen in aller Regel nicht aus der unmittelbaren Region und dürfen freiberuflich erst nach Ablauf eines Kalenderjahres nach der letzten Beiratssitzung für die beratene Kommune tätig werden.

Die Beratungstätigkeit darf nicht der Vorbereitung eigener Aufträge der Beiratsmitglieder dienen (Neutralität!).

Welche Bindungswirkung entfaltet das Beiratsvotum?

Der Mobile Baukulturbeirat versteht sich als professionelles Beratergremium, das per Mehrheitsentscheidung der stimmberechtigten Mitglieder dem Rat der Kommune eine fachlich begründete Einschätzung unterbreitet. Der Rat ist frei im Umgang mit dem Votum des Beirates.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Städte und Kommunen in Westfalen-Lippe, die über keinen eigenen Gestaltungsbeirat verfügen.

Was wird finanziell gefördert?

Der LWL unterstützt finanziell mit max. 1.500,- Euro pro Beiratssitzung. Gefördert werden die Honorare und Reiskosten der Beiratsmitglieder. Die Förderquote beträgt 50%. Es wird davon ausgegangen, dass mit den Beiratsmitgliedern in der Regel ein pauschaler Halbtagessatz vereinbart wird.

Wie unterstützt der LWL darüber hinaus?

  • Der LWL bietet im Vorfeld der Beiratssitzung eine fachliche Beratung bei der inhaltlichen Eingrenzung und Beschreibung der in der Sitzung zu behandelnden Vorhaben und Fragestellungen an.
  • Der LWL stellt in Abstimmung mit der Kommune das Beraterteam zusammen.
  • Der LWL unterstützt bei Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen.

Welche Vorhaben werden beraten?

  • Die Planungsverwaltung bindet die zuständigen politischen Gremien in die Beiratssitzung ein und informiert den Rat über die Ergebnisse.
  • Die Planungsverwaltung bereitet die Ortsbegehung vor, strukturiert mit Unterstützung des LWL die Durchführung der Sitzung sowie die Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Planungsverwaltung stellt die Sitzungsunterlagen zusammen, die für die in der Beiratssitzung zu beurteilenden Vorhaben erforderlich sind, stellt sie den Beiratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung und lädt die beteiligten Investor:innen, Planer:innen und Architekt:innen zum Sitzungstermin ein.
  • Die Kommune stellt einen geeigneten Tagungsraum zur Verfügung.
  • Die Planungsverwaltung protokolliert und dokumentiert die Sitzung und veranlasst die lokale Presseberichterstattung.

Wie funktioniert die Beantragung einer Beiratssitzung?

Die Kommune wendet sich formlos mit einer kurzen Beschreibung der zu beratenden Vorhaben, mit Vorschlägen zur terminlichen Durchführung, mit einem Hinweis zur Einbindung der Politik sowie mit dem Namen des zuständigen Ansprechpartners in der Planungsverwaltung schriftlich an die LWL-Baukultur.

Nach Möglichkeit bündelt die Kommune mehrere Vorhaben für eine Beiratssitzung. Alles Weitere wird dann im direkten Kontakt mit der LWL-Baukultur vereinbart und auf den Weg gebracht.

Der Mobile Beirat kann mehrmals, in der Regel aber nicht öfter als dreimal, von einer Kommune in Anspruch genommen werden.

Beiratssitzung ist Öffentlichkeitsarbeit für Baukultur!

Neben der unmittelbaren Fachberatung der Kommune ist es dem Förderer ein besonderes Anliegen, die in den Beiratssitzungen behandelten Projekte und städtebaulichen Fragestellungen für eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit für Baukultur zu nutzen. Die Beiratssitzungen sollen daher im Idealfall öffentlich zugänglich sein und von einer breiten öffentlichen Kommunikation flankiert werden.

Die Beiratssitzung ist keine Bürgerbeteiligung im engeren Sinne! Dabei kann die Einbindung der Öffentlichkeit verschiedene Bausteine haben, z.B.:

  • Vollständig öffentliche Beiratssitzung (nach Möglichkeit)
  • Öffentliche Ergebnispräsentation
  • Pressegespräch/Pressemeldung
  • Ergebnispräsentation im Rat (obligatorisch)

Infoflyer zum Download

Orte und Dokumentationen zu den durchgeführten Beiratssitzungen

Darius Djahanschah

Fürstenbergstr. 15
48147 Münster

Darius.djahanschah@lwl.org

Tel: 02515914002

Porträt